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DEUTZ Quality Class

DEUTZ Quality Class

Freigabeverfahren für Schmieröle nach dem DEUTZ Ölfreigabesystem DQC (DEUTZ Quality Class)

Die Einführung der neuen Emissionsstufen US EPA Tier 4 interim und EU Stufe IIIB und die damit verbundene Einführung der Abgasnachbehandlung bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen an die Aggregate hinsichtlich Bauteiltemperaturen, Leistungsdichte, verlängerter Ölwechselintervalle und reduzierter Ölnachfüllmengen erfordert neben der Aktualisierung der bisherigen Ölfreigabeklassen die Einführung neuer DQC-Klassen für aschearme Motorenöle / low SAPS-Öle.

Somit wurden 2011 folgende Ölfreigabeklassen aktualisiert bzw. neu eingeführt:
  • DQC I-02    Minimumölqualität, z.T. verkürzte Ölwechselintervalle
  • DQC II-10    Standard-Qualitätsniveau, in der Regel verwendbar für Motoren mit offener   Kurbelgehäuseentlüftung
  • DQC III-10    Hochleistungsdieselmotorenöl, Anwendung für Motoren mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung und/oder mit hoher thermischer Belastung
  • DQC IV-10    Ultra-Hochleistungsdieselmotorenöl für Motoren höchster Leistung mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung und/oder höchster thermischer Belastung
  • DQC II-10 LA    aschearmes  Dieselmotorenöl, Standard-Qualitätsniveau, in der Regel verwendbar für Motoren mit offener Kurbelgehäuseentlüftung
  • DQC III-10 LA    aschearmes Hochleistungsdieselmotorenöl, Anwendung für Motoren mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung und/oder mit hoher thermischer Belastung
  • DQC IV-10 LA    aschearmes Ultra-Hochleistungsdieselmotorenöl für Motoren höchster Leistung mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung und/oder höchster thermischer Belastung

Öle, die nach den bisherigen DQC-Klassen DQC II-05, DQC III-05 und DQC IV-05 freigegeben wurden, dürfen weiterhin eingesetzt und in den Datenblättern entsprechend gekennzeichnet werden.

Anträge für DQC-Freigaben:

Mit den auf dieser Seite aufgeführten Links wird den Schmierölherstellern die Möglichkeit gegeben, die Hausnorm der DEUTZ AG zu DQC-Freigaben. In der Hausnorm sind auch die Formalitäten der Freigaben-Prozeduren beschrieben.

Bemerkung: DEUTZ ist alleinige Inhaberin der Wortmarke DQC, die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem amtlichen Aktenzeichen 304 59 318 und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter dem amtlichen Aktenzeichen 005538905 für alle Länder der Europäischen Union geschützt ist. Alle Rechte und Ansprüche im Hinblick auf die Marke DQC verbleiben bei DEUTZ.

Weitere Informationen und die monatlich aktualisierte Freigabeliste finden Sie als Download

Quelle: www.deutz.de