Motorkonservierung
Alle Motoren erhalten bei Auslieferung an den Kunden eine
wirksame Konservierung um Schäden durch Korrosion im Motor oder an der
Peripherie zu verhindern. Je nach Bedarf kann die Konservierung für eine
Schutzdauer von 12 bzw. 24 Monate erfolgen.
Wird ein Motor
länger als 24 Monate eingelagert, so ist eine Nachkonservierung
erforderlich. Wird ein Motor nach einer bestimmten Betriebszeit für eine
längere Unterbrechung außer Betrieb gesetzt, ist eine Neukonservierung
erforderlich.
Über die erforderlichen Maßnahmen zur Nachkonservierung bzw. Neukonservierung informiert Sie das Technische Rundschreiben. Die darin genannten Konservierungsmittel sind Referenzprodukte, gleichwertige Produkte können verwendet werden.
Quelle: www.deutz.de


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